From 1 - 9 / 9
  • Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.

  • Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.

  • Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.

  • Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.